Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung

DKG und GKV-SV haben sich auf eine Umsetzungsvereinbarung für die Administration und Abrechnung der Hybrid-DRG geeinigt.

Nachdem die Verordnung über die Hybrid-DRG nur noch minimal die Hybrid-Leistungen und deren Vergütung festgelegt hat, wird mit der Umsetzungsvereinbarung zwischen DKG und GKV-SV die Administration und Abrechnung der Hybrid-DRG gereregelt. Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, hat Hintergrund und Regelungen in einer Präsentation dargestellt:

zum Download 

Folien


Ihr Browser ist veraltet!!!

Leider kann die Seite mit Ihrem Browser nicht optimal dargestellt werden

Bitte laden Sie die aktuelle Version von Chrome oder Firefox herunter.