Nachdem die Verordnung über die Hybrid-DRG nur noch minimal die Hybrid-Leistungen und deren Vergütung festgelegt hat, wird mit der Umsetzungsvereinbarung zwischen DKG und GKV-SV die Administration und Abrechnung der Hybrid-DRG gereregelt. Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, hat Hintergrund und Regelungen in einer Präsentation dargestellt: