Bonuszahlungen in der Corona-Krise sollten einheitlich geregelt werden

Klinikverbund Hessen fordert klare Kriterien und eine bundeseinheitliche Regelung für einen steuerfreien Bonus für Pflegekräfte im Krankenhaus

 |  Wetzlar

Grundsätzlich sei es aus Sicht der Klinikverbunds Hessen e. V. begrüßenswert, wenn es für die durch die Versorgung der Corona-Patienten besonders belasteten Pflegekräfte einen steuerfreuen Bonus von bis zu 1.500 € geben könne. „Was wir aber gerade jetzt nicht brauchen, ist das schüren einer von den Krankenhäusern alleine nicht zu erfüllenden Erwartungshaltung, eine unterschiedliche Handhabung und daraus resultierender Wettbewerb in verschiedenen Kliniken oder eine grundsätzliche Debatte über Ansprüche verschiedener Berufsgruppen“, meint Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Deshalb befürworte der Klinikverbund einheitliche Kriterien und Regelungen, wann und für welche Gruppe diese Leistungen in Frage komme.

Auch ein unterschiedliches Vorgehen der Bundesländer sei nicht hilfreich. Den bayrischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege sei es gegönnt, dass dort die Staatsregierung sofort die Finanzierung und Auszahlung in Eigenregie übernommen habe. „Dann müssen aber die anderen Länder und auch Hessen nachziehen und dies als Aufgabe des Landes übernehmen, statt dass es an den einzelnen Krankenhäusern oder Tarifpartnern hängenbleibt“, stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest.

Nicht nur im Bereich der Finanzierung, auch in anderen Regelungen, die im Rahmen der Corona-Krise kurzfristig getroffen worden seien, stießen die Krankenhäuser immer wieder auf problematische Details. So sei gefordert, die Intensivkapazitäten und Beatmungsplätze in den Krankenhäusern deutlich zu erhöhen. Wegen der Lieferfristen für Beatmungsgeräte sei es dafür jedoch notwendig, Narkosegeräte aus dem OP für die Langzeitbeatmung zu verwenden. Obwohl diese Geräte technisch ebenso geeignet seien, handele es sich jedoch mangels entsprechender Zulassung um eine nicht zweckentsprechende Verwendung, worauf auch der Hersteller in einem Schreiben ausdrücklich hinweise. Die Haftung für die Verwendung dieser Geräte für die Behandlung der COVID-19-Patienten liege allein beim Krankenhaus. „Wir brauchen hier dringend eine Rechtssicherheit, denn wenn Abmahnanwälte sich bereits auf die oft ehrenamtlichen Hersteller selbstgenähter Mund-Nasen-Bedeckungen stürzen, dann können sich die Krankenhäuser auf eine erhebliche Klagewelle für die nicht zweckentsprechende Nutzung der Narkosegeräte gefasst machen“, ist Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen überzeugt. Auch wenn sicherlich nicht alle Unklarheiten und Unsicherheiten auf einmal beseitigt werden könnten, müssten nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen alle Probleme angesprochen und konstruktiv angegangen werden.

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