Auf der Internetseite des InEK wurde die Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung) veröffentlicht.
Die Vereinbarung regelt die Höhe und Umsetzung der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen.
Weitere Informationen
Eine Übersicht zur Pflegepersonaluntergrenzen-Sanktionsvereinbarung und der Pflegepersonalabgrenzungsvereinbarung (Pflegeerlöse/Pflegebudget) findet sich in den folgenden Folien: pdf-Datei | pptx-Datei