Die Richtlinie regelt die Grundsätze für ein gestuftes System von Interventionen bzw. Sanktionen bei Nichteinhaltung von Qualitätsvorgaben. Diese reichen von unterstützenden Maßnahmen über Zielvereinbarungen bis hin zu Vergütungsabschlägen oder einem Wgfall des Vergütungsanspruches.
Die Richtlinie steht noch unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
Weitere Informationen
Pressemitteilung des G-BA: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/792/
Der Richtlinientext wird nach der Veröffentlichung durch den G-BA an dieser Stelle verlinkt und es erfolgt eine kurze Bewertung.