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G-BA Beschluss der Qualitätsförderungs-​ und Durchsetzungs-​Richtlinie (QFD-​RL)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2019 eine Richtlinie zur Förderung der Qualität sowie zur Durchsetzung von Qualitätsanforderungen (Qualitätsförderungs-​ und Durchsetzungs-​Richtlinie (QFD-​RL)) beschlossen.

 |  Berlin

Die Richtlinie regelt die Grundsätze für ein gestuftes System von Interventionen bzw. Sanktionen bei Nichteinhaltung von Qualitätsvorgaben. Diese reichen von unterstützenden Maßnahmen über Zielvereinbarungen bis hin zu Vergütungsabschlägen oder einem Wgfall des Vergütungsanspruches. 

Die Richtlinie steht noch unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 

Weitere Informationen

Pressemitteilung des G-BA: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/792/ 

Der Richtlinientext wird nach der Veröffentlichung durch den G-BA an dieser Stelle verlinkt und es erfolgt eine kurze Bewertung.

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