Am 15.02.2022 findet eine neue Verhandlungsrunde zwischen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum Tarif für die in kommunalen Krankenhäusern angestellten Ärztinnen und Ärzte statt. Aus Sicht der im Klinikverbund Hessen vertretenen öffentlichen Kliniken in Hessen ist ein rascher Abschluss dringend erforderlich. "Die kommunalen Kliniken wollen als Arbeitgeber die Leistungen der Ärztinnen und Ärzte insgesamt und insbesondere die Belastungen durch die Pandemie durchaus auch finanziell honorieren. Gleichzeitig brauchen die Kliniken aufgrund der sowieso angespannten Liquiditätssituation rasche Planungssicherheit", erläutert Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Sonderregelungen wäre eine Coronaprämie lediglich bis Ende März steuerfrei möglich, so dass auch der Marburger Bund an einem raschen Abschluss interessiert sein müsste.
Die im Angebot der VKA vorgelegten tariflichen Einkommenssteigerungen und Corona-Sonderzahlung seien für die kommunalen Kliniken bereits sehr belastend, da das über die Krankenkassen finanzierte Budget der Krankenhäuser sich nicht entsprechen steigere. Vor allem jedoch die vom Marburger Bund geforderten Regelungen zur strikten Begrenzung von Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten seien in vielen Kliniken nicht umsetzbar. "Gerade kleinere Abteilungen und Krankenhäuser brauchen mehr Flexibilität bei der Besetzung der Dienste, hier kann man die sehr spezifischen Bedarfe in unterschiedlichen Kliniken nicht über einen tariflichen Kamm scheren, auch wenn ich das Bedürfnis nach begrenzten und planbaren Diensten auf ärztlicher Seite nachvollziehen kann", meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, der selbst als Krankenhausarzt tätig war. Gerade in kleineren Kliniken und Abteilungen sei ansonsten für die Besetzung der Dienste mehr ärztliches Personal erforderlich, das weder vorhanden noch bezahlbar sei. Als Folge davon müssten Leistungen eingeschränkt und Abteilungen oder sogar ganze Krankenhäuser geschlossen werden, sofern die unbesetzten Dienste nicht durch ärztliche Honorarkräfte abgedeckt werden könnten. Dies könnten sich kleine Krankenhäuser jedoch nicht auf Dauer leisten.
"Es kann nicht im Interesse der Ärztinnen und Ärzte und damit des Marburger Bundes sein, die Krankenhauslandschaft mit der Forderungen nach allgemeiner und strikter Begrenzung von Diensten auszudünnen oder das Geschäftsmodell der Honorarkräfte und entsprechender Vermittlungsagenturen zu befördern", betont Schaffert. Der Klinikverbund Hessen appelliere daher an beide Verhandlungspartner, sich auf eine für beide Seiten akzeptable und umsetzbare Lösung zu einigen.