Aktuell erhalten einige der im Klinikverbund Hessen e. V. zusammengeschlossenen öffentlichen Kliniken in Hessen Schreiben der AOK-Hessen, in denen die kurzfristige Aufrechnung von Vergütungen für die Behandlung von Schlaganfallpatienten aus den Jahren 2014 bis 2016 angekündigt wird. Die Aufrechnung soll bereits mit dem nächsten Zahlungslauf erfolgen. Als Begründung verweist die AOK einerseits auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 19.06.2018, in dem der Prozedurenschlüssel (OPS) für die Schlaganfallversorgung und der darin definierte Zeitraum für einen eventuell notwendigen Transport zu kooperierenden neurochirurgischen Einrichtungen neu ausgelegt wird