Schlaganfallversorgung in Gefahr

Urteil des Bundessozialgerichtes - Reaktion von Kassen und MDK gefährden die Schlaganfallversorgung

 |  Wetzlar

Der Klinikverbund Hessen e. V. sieht die Schlaganfallversorgung insbesondere in den ländlichen Regionen in Gefahr. Das Bundessozialgericht hatte am 19.06.2018 laut Terminbericht geurteilt, dass im OPS 8 981 Neurologische Komplexbehandlung des Schlaganfalles unter der geforderten höchstens halbstündiger Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie zu gefäßchirurgischen und interventionell-neuroradiologischen Behandlungsmaßnahmen, nicht nur die reine Fahrzeit zu verstehen sei, sondern dieser Zeitraum bereits mit der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern beginne. „In Krankenhäusern des Verbundes zweifeln einige Krankenkassen über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bereits mit Ihrer Interpretation dieses Urteils die Voraussetzung für die Kodierung und Abrechnung der Schlaganfallkomplexbehandlung an, obwohl dieses Urteil im Wortlaut und mit Begründung noch gar nicht vorliegt,“ berichtet Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, dem Verband öffentlicher und kommunaler Kliniken

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