Finanzieller Spielraum der Krankenhäuser wird immer enger

Fehlende Investitionsmittel belasten die Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen

 |  Wetzlar

In einer Pressemitteilung hat die Hessische Krankenhausgesellschaft darauf hingewiesen, dass in Hessen auch im Jahr 2022 wiederum mindestens 150 Mio. Euro für die Finanzierung der notwendigen Investitionen der hessischen Krankenhäuser fehlen. "Diese Lücke in der Investitionskostenfinanzierung belastet auch die öffentlichen und kommunalen Kliniken des Klinikverbunds Hessen erheblich", stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Für eine zukunftssichere Krankenhausversorgung seien ausreichende Investitionen in den Erhalt und die Entwicklung der baulichen Substanz und der Medizintechnik unumgänglich. Während in vergleichbaren wirtschaftlichen Betrieben ein Anteil der Investitionen an den Gesamtkosten von mindestens 8% als notwendig angesehen werde, decke die Investitionsförderung des Landes Hessen lediglich die Hälfte davon, den Rest müssten die Krankenhäuser selbst aus den Einnahmen erwirtschaften.

"Die gute Nachricht ist, dass sich das Land Hessen grundsätzlich bei der Krankenhausfinanzierung relativ stark engagiert und im Ländervergleich im oberen Drittel angesiedelt ist", so Schaffert. Dennoch reiche der den Krankenhäusern zur Verfügung gestellte Betrag – der zudem überwiegend über eine Umlage durch die Kommunen finanziert ist – nicht aus, da es den Krankenhäusern nicht mehr möglich sei, Eigenanteile für Investitionen aus den laufenden Einnahmen zur erwirtschaften.

Die Behandlungserlöse deckten aufgrund gesunkener Fallzahlen nicht einmal mehr die steigenden Kosten bei Personal, Sachbedarf und Energie. Pandemiebedingte Ausgleichszahlungen und Versorgungszuschläge glichen dies nur zum Teil aus. Zudem seien die Erlöse zunehmend zweckgebunden, und viele Kosten, beispielsweise Personalkosten für die Pflege, müssten von den Krankenhäusern vorfinanziert werden. Dadurch werde auch die Liquidität erheblich belastet.

Die kommunalen Träger der Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen könnten die Eigenmittel für die Investitionen ebenfalls nicht beisteuern, zumal sie über die Kommunal- und Krankenhausumlage sowieso den überwiegenden Anteil der Mittel für die Krankenhausfinanzierung in Hessen zu tragen hätten. In vielen Kommunen sei die finanzielle Lage angespannt und finanzielle Spielräume zugunsten ihrer Krankenhäuser seien durch die Kommunalaufsicht eingeschränkt.

"Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz haben die Bundesländer die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser im Bereich der Investitionskosten zu übernehmen – ohne Wenn und Aber, dieser Verpflichtung kommen die Länder insgesamt und leider auch Hessen nicht nach", betont Schaffert. Trotz der vorgenommenen und beabsichtigten Steigerungen im Haushalt des Landes wäre nach Berechnungen der Deutschen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft ein Gesamtförderbetrag von mindestens 460 Millionen Euro pro Jahr für die notwendigsten Investition bei den hessischen Krankenhäusern erforderlich.

Daher schließe sich der Klinikverbund Hessen der Forderung der Hessischen Krankenhausgesellschaft und aller Krankenhäuser in Hessen an: "Im Einvernehmen mit den hessischen Kommunen und Kommunalverbänden fordern wir daher die hessische Landesregierung und die Abgeordneten des hessischen Landtages als Haushaltsgesetzgeber auf, die bestehende Lücke zwischen der tatsächlichen Investitionsförderung und dem dargelegten tatsächlichen Bedarf in den kommenden Haushalten aus Landesmitteln zu schließen", erklärt Schaffert.

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