Bild eines Krankenhauses, das mit einem Eisberg zusammenstößt und untergeht

Grafik: Reinhard Schaffert/Klinikverbund Hessen

Krankenhausreform könnte die Titanic der Gesundheitsversorgung sein

Klinikverbund Hessen e. V. zum Beschluss des Bundestages für die Krankenhausreform (KHVVG)

 |  Wiesbaden

Heute am 17.10.2024 hat der Bundestag dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zugestimmt. Damit wurde die größte Struktur- und Vergütungsreform der Krankenhausversorgung seit über 20 Jahren beschlossen. „Nach wie vor ist unklar, welche Auswirkungen diese Reform auf die Gesundheitsversorgung haben wird, es ist letztlich ein Skandal, dass diese Reform ohne Folgenabschätzung und Auswirkungsprüfung auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland starten soll. Dem gesamten Verfahren mangelt bis dato jegliches demokratisches Prinzip“, betont Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Zwar habe Gesundheitsminister Lauterbach in der Sitzung des Gesundheitsausschusses dargelegt, dass inzwischen das lange angekündigte Simulationstool für die Auswirkungen der Reform zur Verfügung stehe, jedoch hätten bisher weder die Bundesländer noch alle Abgeordneten des Bundestages und des Gesundheitsausschusses und erst recht nicht die Fachöffentlichkeit Einsicht in die Ergebnisse gehabt oder gar das Tool nutzen können. „Die Abgeordneten haben sprichwörtlich die Katze im Sack gekauft und eine Reform beschlossen, ohne die Auswirkungen zu kennen und sich stattdessen lediglich auf die Aussagen des Bundesgesundheitsministers verlassen“, erklärt Neyer. Bundesländer, Krankenhausverbände und auch der Klinikverbund Hessen kritisierten Teile der Reform und werfen dem Bundesgesundheitsministerium vor, die Reform im Alleingang ohne Rücksicht auf die berechtigten und konstruktiven Kritikpunkte – insbesondere in Bezug auf die so genannte Vorhaltevergütung – durchdrücken zu wollen.

Die Regelungen der Reform seien viel zu komplex, um Sie ohne Analyse der Auswirkungen nachvollziehen zu können. Die Reform sei ein großes, theoretisches Konstrukt, das ohne Beteiligung von Praktikern entworfen wurde. „Das erinnert fast an die Titanic: Viel zu schnell im Nebel bei unsicheren Rahmenbedingungen und in der falschen Annahme der Unsinkbarkeit unterwegs,“ bewertet Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen das Reformgesetz. Im Übrigen löse das Gesetz auch mit den vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Anpassungen nichts an der aktuellen Unterfinanzierung der Krankenhausversorgung. Dies werde zu weiteren Krankenhausinsolvenzen und Klinikschließungen führen und die Versorgung weiter verschlechtern. Auch die kommunalen Krankenhäuser könnten nicht auf Dauer von Ihren Trägern – den Städten und Landkreisen - gestützt werden, denn auch hier seien die Mittel begrenzt und müssten für die eigentlichen kommunalen Aufgaben, wie Kindergärten, Schulen und Soziales genutzt werden.

„Ich befürchte, dass selbst bei Vorliegen einer Auswirkungsanalyse vieles anders kommen wird als gedacht, denn erstens sind die genutzten Daten aus 2023 noch zu ungenau und zweitens gibt es immer unerwartete Einflüsse, insbesondere bei solch komplexen Regelungen“, erklärt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Noch habe der Bundesrat die Möglichkeit, dass Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen und wenigstens die wichtigsten Forderungen der Bundesländer und der Krankenhäuser zu berücksichtigen. „Allerdings habe ich insgesamt wenig Hoffnung, dass sich noch Wesentliches an dem Gesetz ändert“, betont Schaffert. Insgesamt werde bei dieser Reform nach wie vor ein hohes Risiko für die Gesundheitsversorgung gesehen. „Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir natürlich die Umsetzung engagiert mitgestalten, damit wir in Hessen auch weiterhin eine gute und sichere Gesundheits- und Krankenhausversorgung haben werden“, so Schaffert. Anders als das Bundesministerium für Gesundheit habe das hessische Ministerium einen kommunikativen Prozess und Austausch mit den Beteiligten des Gesundheitswesens gestartet und bereite sich auch mit eigenen Datenauswertungen bereits intensiv auf die neuen Regelungen vor. „Ich bin mir sicher, dass wir im Gesundheitswesen und den Krankenhäusern in Hessen trotz der Krankenhausreform weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung anbieten werden; dies liegt aber vermutlich weniger an den gesetzlichen Vorgaben als daran, dass die im Gesundheitswesen tätigen Menschen aller Berufsgruppen die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellen. Die Rahmenbedingungen sollten dies jedoch auch ermöglichen und stärken, anstatt immer mehr zu behindern“, betont Schaffert.

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