Laut Medienberichten hat der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag die mangelnde Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch die Bundesländer kritisiert und als Ursache für die Defizite von etwa 40 Prozent der Krankenhäuser ausgemacht. Für ein Zehntel der Krankenhäuser bestehe demnach eine erhöhte Insolvenzgefahr. „Auch manche öffentlichen Kliniken in Hessen sind konkret davon betroffen, schon vor der Pandemie“, sagt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V., dem Verband der öffentlichen Krankenhäuser in Hessen. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz seien die Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung der Kliniken Aufgabe der Länder. In der Realität müssten die Krankenhäuser den Großteil der Investitionen jedoch aus eigenen Mitteln, das heißt aus anderen Einnahmen aufbringen. Das Land Hessen habe zwar in den letzten Jahren die Fördermittel aufgestockt, es bleibe jedoch auch weiterhin eine große Lücke zu den tatsächlich notwendigen Investitionen. „Viele der auf Bundeebene in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen zur Krankenhausfinanzierung, wie beispielsweise die Ausgliederung der Pflegekosten, wären bei einer auskömmlichen Investitionsfinanzierung gar nicht notwendig gewesen“, ist Maurer überzeugt. Das sehe wohl auch der Bundesrechnungshof ähnlich.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz, das derzeit im Bundestag beraten werde, wolle der Bund zwar den Krankenhäusern bis zu drei Milliarden Euro bereitstellen, diese seien allerdings zweckgebunden für die Digitalisierung vorgesehen. Zudem müsse für die Finanzierung entsprechender Projekte knapp ein Drittel der Kosten anderweitig aufgebracht werden. „Viele öffentliche Krankenhäuser können diesen Eigenanteil nicht selbst aufbringen und auch die Kommunen als Träger haben Angesicht anderer coronabedingter Belastungen, beispielsweise beim öffentlichen Gesundheitsdienst oder bei Schulen und Kinderbetreuung ebenfalls keine freien Mittel dafür“,stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Daher sei das Land aufgefordert, diese Ko-Finanzierung zu übernehmen.
Der mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Ausbau der Digitalisierung der Behandlungsprozesse sei sicherlich wichtig und sinnvoll, insofern sei die Initiative zu begrüßen. „Allerdings braucht es ein langfristiges Gesamtkonzept für eine solide Krankenhausfinanzierung mit einer umfassenden Investitionsfinanzierung sowie der Berücksichtigung der notwendigen Vorhaltung und Daseinsvorsorge“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Die Pandemie habe verdeutlicht, was der Klinikverbund bereits seit längerer Zeit vertrete: „Eine Krankenhausfinanzierung, die auf Kante genäht ist und bei der die Kliniken systembedingt nur über mehr Leistungen Defizite vermeiden können, gefährdet die Gesundheitsversorgung insgesamt – insbesondere in Krisensituationen“, stellt Schaffert fest. Daher beteilige sich der Klinikverbund Hessen unter anderem über die hessische und die deutsche Krankenhausgesellschaft aktiv an der Erarbeitung eines langfristigen und zukunftsfähigen Finanzierungskonzepts.