Klinikverbund Hessen: Krankenkassen verweigern Pflegebudget

Wenn überhaupt verhandelt wird, zeichnet sich die Anrufung der Schiedsstelle ab

 |  Wetzlar

Vor zwei Jahren, im Dezember 2018 trat das Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft, mit dem ab dem Jahr 2020 ein gesondertes Pflegebudget eingeführt wurde. Dieses soll die tatsächlichen Kosten für das pflegerische Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung vollständig finanzieren, um Anreize zu schaffen, mehr für zusätzliches Pflegepersonal und verbesserte Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege zu schaffen. Das Pflegebudget ist zwischen den einzelnen Krankenhäusern und den Krankenkassen zu vereinbaren.

DieRealität ist jedoch, dass wir in unseren Mitgliedshäusern noch kein Pflegebudget vereinbaren konnten, in den meisten haben noch gar keine Verhandlungen begonnen und dort, wo verhandelt wird, ist offensichtlich der Weg in die Schiedsstelle unvermeidlich“, erklärt Reinhard Schaffert Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Der Gesetzgeber habe mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz den klaren Auftrag gegeben, alle Kosten für die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten vollständig zu refinanzieren. Stattdessen erlebten die Krankenhäuser eine Verweigerungshaltung der Krankenkassen. Die Verhandlungen würden verzögert und Termine abgesagt, obwohl sie auch unter Corona-Bedingungen beispielsweise als Videokonferenzen möglich wären. Bei den wenigen Krankenhäusern, die Verhandlungen durchgesetzt hätten, verweigerten die Krankenkassen entgegen der Intention und des Wortlauts des Gesetzes die Anerkennung von Kosten für Personal, das pflegerische Aufgaben unterstützend zu Pflegefachkräften wahrnehme.

Der Gesetzgeber hatte durchaus gesehen, dass die moderne stationäre Patientenversorgung im Krankenhaus arbeitsteilig ist und nicht nur von Pflegefachkräften, sondern auch anderen Berufsgruppen wie beispielsweise Pflegehilfskräften, medizinischen Fachangestellten sowie Hebammen auf der Wöchnerinnenstation durchgeführt wird, ganz zu schweigen von Auszubildenden oder ausländischen Pflegekräften, die auf Ihre Anerkennung warten“, erläutert Schaffert. Daher sei der Gesetzestext in dieser Hinsicht auch nicht auf die Pflegefachkräfte beschränkt, sondern beziehe alle pflegerischen Tätigkeiten mit ein. Die entsprechenden Kosten seien mit der Einführung des Pflegebudgets aus den Fallpauschalen für 2020 und damit der Vergütung der Krankenhausbehandlung außerhalb der Pflege herausgerechnet worden. Technisch sei es dabei gar nicht möglich gewesen, die herausgerechneten Kosten des pflegerisch tätigen Personals auf Intensiv- und Normalstationen auf einzelne Berufsgruppen zu beschränken. Die Krankenkassen verweigerten nun den Krankenhäusern vor Ort, diese aus der Fallabrechnung herausgekürzten Kosten für die Pflege wie vorgesehen über das Pflegebudget zu vergüten.

Wie es scheint haben die Kassen gar kein Interesse an einer auskömmlichen Finanzierung der Pflege; dabei haben sie selbst den wirtschaftlichen Druck gegenüber den Krankenhäusern mit aufgebaut, statt sich gemeinsam mit den Krankenhäusern für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung einzusetzen“, stellt Schaffert fest. Dieser wirtschaftliche Druck, beispielsweise durch MDK-Kürzungen, habe gemeinsam mit der mangelnden Investitionsfinanzierung der Länder dazu geführt, dass Krankenhäuser auch am Personal sparen mussten.

Das jetzt eingeführte Pflegebudget vergüte lediglich die tatsächlichen Kosten des pflegenden Personals, zu viel vereinbarte und gezahlte Beträge müssten die Krankenhäuser an die Krankenkassen zurückzahlen. „Jeder Euro des Pflegebudgets fließt zweckgebunden an das pflegerische Personal in der Patientenversorgung; umgekehrt heißt jeder verweigerte Euro, dass weiterhin am Pflegepersonal gespart werden muss“, stellt Schaffert klar. Damit seien die Krankenkassen mitverantwortlich für die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Qualität der Patientenversorgung. „Vor allemin der jetzigen Situation und bei der aktuellen Belastung ist das kein Applaus, sondern eine schallende Ohrfeige für die Pflegekräfte!“, meint Schaffert.

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