Klinikverbund Hessen e. V. begrüßt kommunales Förderprogramm des Landes Hessen

Aufstockung der Krankenhausfördermittel des Landes um 160 Mio. Euro ist ein richtiger Schritt – nun ist auch der Bund gefordert

Nach einer Pressemitteilung der Landesregierung hat das Land Hessen mit seinen Kommunen eine Übereinkunft zur Verteilung des Sondervermögens „Hessens gute Zukunft sichern“ getroffen. Darin enthalten sind auch 120 Millionen Euro für die Investitionsförderung der Krankenhäuser im Jahr 2021 sowie 40 Millionen Euro für die Beteiligung des Landes am Krankenhauszukunftsfonds des Bundes. Diese Entscheidung wird vom Klinikverbund Hessen e. V., dem Verband der öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser in Hessen ausdrücklich begrüßt. „Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um den Krankenhäusern in Hessen die Finanzierung notwendiger Investitionen zu ermöglichen“, erklärtClemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Aufgrund geringerer Fallzahlen in Verbindung mit der aktuellen Unterfinanzierung der Pflegepersonalkosten sei es den Krankenhäusern nicht möglich, die ansonsten bestehende Finanzierungslücke zwischen der Investitionsfinanzierung des Landes und den notwendigen Investitionskosten aus anderen Einnahmen zu decken. Daher sei die Erhöhung der Fördermittel aus dem Sondervermögen eine wichtige Teilentlastung der Krankenhäuser. Die grundsätzliche Problematik werde jedoch auch nach 2021 weiter bestehen, so dass der einmalige Zuschuss zwar helfe, die Krise zu überbrücken, jedoch keine langfristige Lösung bringe.

Wir begrüßen auch die Bereitschaft des Landes, die vom Bund geforderte Eigenbeteiligung bei Projekten des Krankenhauszukunftsfonds mit 40 Millionen Euro zu unterstützen“, stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Bei den durch das Krankenhauszukunftsgesetz geförderten Projekten zur Digitalisierung und dem Ausbau der Notfallversorgung fordere der Bundesgesetzgeber einen Eigenanteil der Krankenhäuser oder des Landes von einem Drittel der Kosten. Gerade für die kommunalen Krankenhäuser sei es schwierig, diesen Anteil aus Eigenmitteln aufzubringen.

Das Land Hessen unterstützt damit im Rahmen der Möglichkeiten seine Krankenhäuser – es gibt jedoch nach wie vor kurz- und mittelfristige Liquiditätsprobleme in den Kliniken, die dringend auf Bundesebene gelöst werden müssen“, fordert Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Dazu gehöre die Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung der COVID-Ausgleichszahlungen, die angesichts der jetzigen Fallzahlentwicklung in den Krankenhäusern offensichtlich zu früh beendet worden seien.

Weiterhin müsse der vorläufige Pflegeentgeltwert deutlich erhöht werden. „Bei fast allen unserer Mitgliedskrankenhäuser sind die Verhandlungen über das Pflegebudget 2020 noch lange nicht abgeschlossen, oft noch nicht einmal begonnen und dort, wo bereits verhandelt wird, zeichnet sich ein Scheitern ab“, so Schaffert. Bis entsprechende Schiedsstellenentscheidungen vorlägen und Budgets genehmigt seien, müssten die Krankenhäuser den vorläufigen Pflegeentgeltwert abrechnen, der für die laufenden Pflegepersonalkosten viel zu niedrig sei.

Das Bundesgesundheitsministerium und der Bundesgesetzgeber muss angesichts der aktuellen Entwicklung einsehen, dass wir bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser nicht ab 01.01.2021 so tun können, als habe es COVID nie gegeben“, betont Schaffert. Deshalb müssten die gesetzlichen Grundlagen rasch angepasst werden. Neben dem vorläufigen Pflegeentgeltwert betreffe dies auch die Fortsetzung der verkürzten Zahlungsfrist der Kassen und der verminderten Prüfquote für Krankenhausabrechnungen. Weiterhin sie die geplante Ausweitung der Untergrenzen für Pflegepersonal in der vorgesehenen starren Form, die nicht den tatsächlichen Pflegebedarf berücksichtige, völlig ungeeignet für einen in der Krise erforderlichen flexiblen Personaleinsatz.

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