Bild von fernando zhiminaicela auf Pixabay

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Zunahme der Coronafälle führt zu Einschränkungen der Krankenhausleistungen

Klinikverbund Hessen e. V. fordert Wiedereinführung der Covid-Zahlungen

 |  Wetzlar

Die aktuelle Zunahme der Coronafälle macht sich in den Krankenhäusern des Klinikverbunds Hessen sowohl durch Auslastung mit Corona-Patientinnen und Patienten als auch durch Ausfälle von Personal bemerkbar. Viele Kliniken haben aus diesen Gründen keine Aufnahmekapazitäten mehr.

Durch die Isolation und Hygienemaßnahmen, die bei infizierten Patientinnen und Patienten erforderlich seien, verursache die Behandlung der Covid-Fälle hohe Kosten und Einnahmeausfälle, die nicht mehr ausgeglichen seien. „Krankenhäuser – auch wir öffentlichen Krankenhäuser – müssen wirtschaftlich arbeiten und können nicht ohne entsprechenden Ausgleich auf Einnahmen verzichten“, erklärt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes Hessen. Apelle der Landesregierung, dass die Krankenhäuser solidarisch den Covid-Aufgaben nachkommen und die Notfallversorgung aufrechterhalten, reichten nicht aus. Es brauche dringend die Wiedereinführung der in der ersten Jahreshälfte ausgelaufenen Covid-Zuschläge und Ausgleichszahlungen sowie Ausnahmeregelungen für die Personalbesetzung.

„Wir fühlen uns als Krankenhäuser von der Politik alleine gelassen“, meint Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Einerseits gebe es strikte Vorgaben und Anforderungen, aber keinen Ausgleich für den Aufwand. Hinzu kämen die hohen Belastungen der Liquidität durch Kostensteigerungen, mangelnder Investitionsfinanzierung und unzureichendem Pflegebudget.

„Die meisten Krankenhäuser – insbesondere die kommunalen und öffentlichen Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen – sind nicht gewinnorientiert, aber auch sie müssen Gewinne aus den Behandlungen erwirtschaften, um die anderweitig nicht finanzierten Kosten zu decken“, erläutert Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbereichen könnten im stark geregelten Gesundheitssystem steigende Kosten nicht über die Preise an die Verbraucher weitergegeben werden. „Dennoch unterliegen sie dem Wirtschaftsrecht und wenn dauerhaft die Kosten nicht durch Einnahmen gedeckt werden, kommt es zur Insolvenz“, so Schaffert. Das Defizit könne auch nicht auf Dauer durch die Kommunen auf Kosten der kommunalen Steuerzahler ausgeglichen werden.

Der Klinikverbund Hessen fordert daher schnelle Unterstützung der Krankenhäuser durch Wiedereinführung von Covid-Zuschlägen und Ausgleichszahlungen.

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