Krankenhausflur mit Hessenwappen

Land Hessen vergibt Leistungsgruppen an Kliniken

Klinikverbund Hessen: Planungssicherheit für die Krankenhäuser bei weiterhin ungelösten finanziellen Herausforderungen

 |  Wiesbaden

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege hat am 2. Oktober 2026 den hessischen Krankenhäusern die vorläufigen Bescheide über die Zuteilung der zukünftigen Leistungsgruppen für die Krankenhausbehandlung zugestellt. „Die gute Nachricht für die Krankenhäuser ist, dass Sie jetzt eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der ab dem Jahr 2027 zu erbringenden und vorzuhaltenden Leistungen haben“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. „Unabhängig davon, wie befriedigend die einzelnen Bescheide aus Sicht des jeweiligen Krankenhauses sind, bedanken wir uns bei den Mitarbeitern im hessischen Gesundheitsministerium und Frau Ministerin Stolz für den transparenten und kooperativen Prozess im Rahmen der Krankenhausplanung“, so Neyer weiter. Allerdings sei die jetzt veröffentlichte Liste der in Hessen vergebenen Leistungsgruppen nur die halbe Wahrheit, da bei vielen Krankenhäusern einige Leistungsgruppen auf eine Übergangsphase in 2027 beschränkt seien.

Die spezifisch definierten bundesweiten Leistungsgruppen lösen die bisherige Krankenhausplanung über die wesentlich allgemeineren Fachabteilungen ab und bestimmen zukünftig konkret, welche Behandlungen ein Krankenhaus bei den Patientinnen und Patienten erbringen darf. Insbesondere spezialisierte Leistungen sollen damit auf weniger Kliniken konzentriert werden. Zudem sind die Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Ausstattung sowie der Qualifikation und Anzahl des ärztlichen Personals verknüpft. „Allerdings führen Vorgaben für Strukturen und Personalausstattung nicht automatisch zu höherer Qualität. Auch beim Fußball stehen in jeder Mannschaft elf Menschen auf dem Platz und dennoch gibt es offensichtlich Unterschiede zwischen Mannschaften der Bundesliga und der Kreisklasse. Hier ist auf Bundesebene ein erheblicher Nachbesserungsbedarf zu einer besseren Reform im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der vorhandenen Ressourcen vorhanden“, betont Neyer. Am Ende sei das individuelle Ergebnis für die Patientinnen und Patienten maßgeblich. Zudem sei das Krankenhaus zwar oft ein zentraler und wichtiger Baustein in der Behandlung, doch auch die präklinische Diagnostik und Behandlung sowie die Nachsorge im ambulanten Bereich spielten eine erhebliche Rolle für die Behandlungsqualität insgesamt. Widersprüchlich sei auch, dass immer höhere Ansprüche an die Qualität der Krankenhausversorgung gestellt und gleichzeitig immer mehr bisherige Krankenhausbehandlungen in ambulanten Bereichen ohne entsprechende Qualitätsvorgaben verschoben würden.

Problematisch sei die Umsetzung der Krankenhausreform unter der angespannten finanziellen Lage der meisten kommunalen Kliniken. „Die Landkreise und Städte als Träger der kommunalen Kliniken können keine zusätzliche Unterstützung für die Krankenhäuser leisten, dies würde zu Lasten der anderen Aufgaben wie Schulen, Kindergärten und Feuerwehr gehen“, stellt Neyer fest.

„Die Zuteilung der Leistungsgruppen wird zwar sicher einige komplexere Behandlungen konzentrieren, löst jedoch die grundsätzlichen Herausforderungen der zukünftigen Krankenhausversorgung nicht wirklich“, ist Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen überzeugt. Denn neben der Krankenhausreform, die bereits alleine eine organisatorische und auch finanzielle Kraftanstrengung für die Kliniken bedeute, habe der Bund gleichzeitig weitere Reformen auf den Weg gebracht, durch die Krankenhäuser zusätzlich belastet werden. „Insbesondere die Sparmaßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Krankenhausbereich treffen die Kliniken besonders hart, denn bereits in den letzten Jahren haben die meisten Krankenhäuser Verluste gemacht und die Krankenhausinsolvenzen haben deutlich zugenommen“, betont Hefty. Zudem bedeuteten viele der neuen Regelungen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, wie beispielsweise die Erhöhung der Quoten für die Abrechnungsprüfungen oder seien technisch kaum umsetzbar, wie die Fallzusammenfassung bei Wiederaufnahme über verschiedene Krankenhäuser hinweg.

„Auch wenn das Land Hessen insbesondere flächendeckende Versorgung bei der neuen Krankenhausplanung berücksichtigt hat, machen die bundesweiten Vorgaben und Maßnahmen keine Unterschiede zwischen den Ballungsräumen und ländlichen Regionen, daher werden die Menschen auf dem Land die Veränderungen der Versorgung am ehesten spüren“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Dies gelte insbesondere für die noch ausstehenden Vorgaben zu Mindestfallzahlen und Krebstherapien.

„Die eigentliche Herausforderung der nächsten Jahre ist der demografische Wandel, der den Gesundheitsbereich doppelt trifft – durch den Anstieg des Versorgungsbedarfs für ältere Menschen und dem gleichzeitigen Rückgang der Erwerbstätigen, wenn die Geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen“, ist Schaffert überzeugt. Diese Herausforderung werde weder durch die Krankenhausreform noch durch andere Maßnahmen auf Bundesebene gelöst. „Wir können nicht immer weitere Anforderungen an die Gesundheitsversorgung stellen, wenn bald schlicht die Menschen für die Versorgung fehlen“, betont Schaffert. Es gebe kein klares Zielbild für die Gesundheitsversorgung der Zukunft. „Stattdessen wird an verschiedenen Ecken ein Puzzle begonnen, ohne zu wissen, ob die Teile alle zum gleichen Bild gehören“, so Schaffert.

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