„Die finanzielle Lage der Krankenhäuser ist äußerst kritisch, die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Einsparungen bei den Kliniken werden die Krankenhausversorgung durch weitere Insolvenzen gefährden – und das in einer Zeit, in der durch die Krankenhausreform sowieso schon eine Umwälzung der Krankenhausversorgung stattfindet“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen bezüglich der Diskussion des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages und später im Bundesrat fest. „Die Gesundheitsversorgung, insbesondere eine gute und erreichbare Krankenhausversorgung ist eine wesentliche Daseinsvorsorge. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Politik wird weiter ansteigen, wenn die Einsparungen zu weiteren Krankenhausinsolvenzen führen“, betont Neyer.
Trotz einiger Entschärfungen der Einsparungen bei den Krankenhäusern führten nach Auffassung des Klinikverbunds Hessen zudem einige geplante Änderungen am GKV-Beitragssatzeinsparungsgesetz zu noch mehr bürokratischem Aufwand anstatt zu Einsparungen für die Krankenkassen.
„Die geplante Fallzusammenführung über verschiedene Krankenhäuser hinweg ist ein bürokratischer Albtraum“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Bisher gelte das Prinzip, dass jedes Krankenhaus seine Leistungen selbständig abrechnen könne. Nunmehr sollen in bestimmten Fällen mehrere Krankenhausaufenthalte auch unterschiedlicher Krankenhäuser zu einem Fall zusammengefasst und nur einmal abgerechnet werden. Die notwendigen Informationen dazu habe jedoch nur die Krankenkasse, nachdem die betroffenen Krankenhäuser ihren Fall jeweils abgerechnet hätten. Die Folge sei, dass die beteiligten Krankenhäuser ihre ursprünglichen Rechnungen stornieren müssten. „Auf der einen Seite handelt es sich nur um verhältnismäßig wenige Fälle, die in verschiedenen Krankenhäusern wegen der gleichen Diagnose behandelt werden, das Einsparpotential für die Krankenkassen ist daher gering. Diese Fälle führen andererseits zu einem wahnsinnigen Mehraufwand für alle beteiligten, einschließlich der Kassen. Zudem ist völlig unklar, welches Krankenhaus dann abrechnen darf, wie es an die für die Abrechnung erforderlichen Behandlungsdaten des anderen Krankenhauses kommt und wie der Erlös dann unter den Krankenhäusern aufzuteilen ist“, erklärt Neyer.
Auch die vorgesehene nochmalige Ausweitung der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst kritisiert der Klinikverbund Hessen. „Bereits jetzt sind unsere Ärztinnen und Ärzte mehr als ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben, unter anderem mit Begründungen für die Prüfungen des Medizinischen Dienstes belastet und die Medizinischen Dienste beschäftigen rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte, die der Versorgung von Patientinnen und Patienten gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Mit der Ausweitung der Prüfung wird noch mehr ärztliche Arbeitszeit der Versorgung entzogen und die Medizinischen Dienste müssen noch mehr Ärztinnen und Ärzte einstellen, die in der Versorgung fehlen“, betont Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. Dies alles sei mit zusätzlichen Kosten verbunden, die eventuelle Einsparungen der Krankenkassen aufwögen.
Zudem stehe durch den demographischen Wandel sowieso immer weniger qualifiziertes Personal zur Verfügung. „Im Gesetzentwurf wird den Krankenhäusern vorgeschrieben, eine bedarfsgerechte Personalausstattung in Bereichen der unmittelbaren Patientenversorgung im Krankenhaus sicherzustellen. Was genau das heißt und wie das bei fehlender Finanzierung umgesetzt werden soll, bleibt schleierhaft“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Denn gleichzeitig werde die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bei der Vergütung von Krankenhausleistungen deutlich gekürzt. „Das ist eine Rolle rückwärts und ein Bruch des im Zuge der Krankenhausreform gemachten Versprechens, Tarifsteigerungen vollständig zu finanzieren“, betont Schaffert.
„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz folgt einer perfiden Logik“, stellt Schaffert fest. „Es gibt weniger Geld, aber die Anforderungen und die Bürokratie steigen weiter ungebremst an. Zudem erhalten die Krankenkassen noch mehr Möglichkeiten, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst kürzen zu lassen und gleichzeitig werden die Krankenhäuser bestraft, wenn diese Patientinnen und Patienten erneut aufgenommen werden müssen“, erklärt Schaffert.


