Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zu Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEG) in den Vermittlungsausschuss überwiesen. „Das ist einerseits schade, denn die Berücksichtigung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen für die Gesundheitsversorgung und die Ermöglichung selbständiger Entscheidungen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten ist notwendig. Doch die Verknüpfung dieser wichtigen und notwendigen Regelungen mit der auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens hinzugefügten Kürzung der Krankenhausfinanzierung gefährdet die Krankenhausversorgung und deshalb ist die Überweisung in den Vermittlungsausschuss nicht nur zu begrüßen, sondern für die Krankenhäuser zwingend erforderlich“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Mit der dem Gesetz über einen Änderungsantrag zugefügten Regelung die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 zu streichen, würden den Krankenhäusern rund 1,8 Milliarden Euro nicht nur einmalig entzogen, sondern auch in den Folgejahren fehlen, da die Basis der Krankenhausfinanzierung absenkt wird. Die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz hat in Ihrer Bundesratsrede zu diesem Gesetz darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Einsparung für die Krankenkassen auf Kosten der Krankenhäuser nicht helfe, wenn dadurch die Krankenhausversorgung der Menschen gefährdet werde.
„Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Krankenhäuser über die Förderung ihrer Investitionen und über sachgerechte Vergütungen für die Behandlung wirtschaftlich zu sichern. Bereits seit mehreren Jahren machen die meisten Krankenhäuser bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten jedoch Verluste, derzeit sind es rund 80 Prozent der Kliniken. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen mit kostensteigernden Vorgaben und Regelungen einerseits und einer Unterfinanzierung bei den Erlösen andererseits ist es unmöglich für die Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten kostendeckend zu behandeln, sie legen faktisch bei jeder Behandlung drauf“, erklärt Schaffert. Dies werde durch die an das Gesetz zu Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege angehängte Kürzung der Erlössteigerungen ab dem Jahr 2026 noch verstärkt.
Zudem werde mit dieser Regelung nicht die eigentliche Ursache der Kostensteigerungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhausbereich angegangen. Denn diese Regelung wirke sich lediglich auf die mögliche Steigerung der Landesbasisfallwerte als Grundlage der Fallpauschalenvergütung aus. Der eigentliche Anstieg der GKV-Ausgaben im Krankenhausbereich sei jedoch durch das seit dem Jahr 2020 aus den Fallpauschalen ausgegliederte Pflegebudget entstanden, das durch diese Regelung in keiner Weise betroffen sei. Der durch die Fallpauschalen bedingte Kostenanstieg bei der GKV sei bereits seit Jahren unterdurchschnittlich und werde jetzt noch weiter beschnitten. „Die Regelung hat für die GKV-Finanzen daher nur einen relativ geringen positiven Effekt, für die Krankenhäuser jedoch existenzbedrohende Nachteile“, so Schaffert.
Der Klinikverbund Hessen hoffe daher auf die Standhaftigkeit der Länder, um im Vermittlungsausschuss eine Aufhebung dieser Kürzungen zu erreichen.


