Aufgrund der prekären Finanzlage der Krankenhäuser und zum Ausgleich der bisher nicht berücksichtigten inflationsbedingten Kostensteigerungen wurde gerade erst den Krankenhäusern ein Rechnungszuschlag ab November für ein Jahr zugestanden. Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege formuliert, der die Finanzierung der Krankenhausversorgung erneut belastet. Mit diesem Änderungsantrag soll die Steigerung der Krankenhausbudgets und der Landesbasisfallwerte als Grundlage der Krankenhausfinanzierung im Jahr 2026 auf den vom statistischen Bundesamt berechneten Orientierungswert begrenzt werden. Dieser liegt deutlich niedriger als der ansonsten geltende Veränderungswert, der die Mehreinnahmen der Krankenkassen darstellt.
Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen erklärt dazu: „Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastruktur. Deshalb ist es nicht tragbar, dass die Krankenhäuser seit mehreren Jahren strukturell unterfinanziert sind, wodurch rund 80% der Kliniken Defizite schreiben und es zu immer mehr Krankenhausinsolvenzen kommt. Der Rechnungszuschlag über die so genannten Sofort-Transformationskosten sollte genau aus diesem Grund die Kliniken wenigstens vorübergehend entlasten. Jetzt wird dieses dringend benötigte Geld den Krankenhäusern wieder weggenommen, um die Finanzen der Krankenkassen zu sanieren. Dabei sind die Ausgabensteigerungen für die Krankenhausbehandlung bei den Krankenkassen in den letzten Jahren deutlich geringer ausgefallen als in den anderen Kostenbereichen. Die Krankenhäuser müssen also wieder einmal als Sündenböcke für die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen herhalten, obwohl sie den geringsten Anteil daran haben, das macht mich einfach nur noch fassungslos und zerstört jedes Vertrauen in einen konstruktiven Umgang.“
Die Begrenzung der Preissteigerungen bei den Landesbasisfallwerten sorge zudem nicht nur für einmalige Erlösausfälle, sondern wirke langfristig, da in den Verhandlungen für die folgenden Jahre dann von einer geringeren Basis auszugehen sei. „Ohne jede Absprache oder Ankündigung wird hier quasi aus dem Hinterhalt aus der einen Tasche entwendet, was in die andere gesteckt wurde. Noch dazu wirken die Mehreinnahmen für die Krankenhäuser nur für ein Jahr, während die Mindereinnahmen auch zukünftig bestehen bleiben. In der aktuellen finanziellen Situation der Krankenhäuser bedeutet das noch mehr defizitäre Kliniken und noch mehr Krankenhausinsolvenzen“, betont Schaffert.
„Statt der Gestaltung einer zukunftssicheren, effizienteren und kostengünstigeren Gesundheitsversorgung durch eine sinnvolle Anpassung der Krankenhausreform und insbesondere durch den Abbau von Bürokratie und Überregulation erfolgt kurzfristiger Aktionismus, der mehr schadet als nützt und die Krankenhausversorgung als Rückgrat der Gesundheitsversorgung erheblich gefährdet. Diese Regelung sollten die Bundestagsabgeordneten ablehnen, wenn ihnen die Versorgung der Bevölkerung wichtig ist“, sagt Schaffert.


