„Endlich hat das Bundesgesundheitsministerium die Änderungen der Krankenhausreform auf den Weg gebracht, aber auch wenn es aus Sicht des Klinikverbunds Hessen viele positive Aspekte gibt, fehlt am Ende die Konsequenz um die mit der Krankenhausreform in der letzten Legislaturperiode eingeführten Fehlentwicklungen aufzuhalten und die zusätzlich geschaffene Bürokratie zu verhindern“, bewertet Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen, den gestern veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Anpassung der Krankenhausreform. Wenig überraschend werde damit die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen gesetzlich umgesetzt.
„Der größere Spielraum für Ausnahmen durch die Länder wird auch von Krankenhausseite unterschiedlich bewertet, aber die Länder sind in der Verantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung und wenn sie mit diesem Spielraum verantwortungsvoll umgehen – wovon wir hier in Hessen mit unserer Ministerin und Ihrem Stab jedenfalls ausgehen können – dann kann dies insbesondere in ländlichen Regionen ein Gewinn für die Krankenhausversorgung sein“, betont Neyer. Weitere positive Aspekte des Entwurfs seien die Anpassung der Anrechnungszeiten für Ärztinnen und Ärzte sowie einige Anpassungen bei den Vorgaben für die Leistungsgruppen. Auch die Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Anpassungen bei den Regelungen für Tumoroperationen sei wichtig, insbesondere für Indikationsbereiche, bei denen bereits heute schon eine hohe Konzentration der Leistungen bestehe.
„Leider wurde die Vorhaltevergütung nur verschoben und nicht grundlegend angepasst. Dies wäre jedoch wichtig, um die damit verbundenen Fehlentwicklungen und insbesondere den dadurch entstehenden erheblichen bürokratischen Aufwand zu verhindern“, betont Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. In der jetzigen Form – quasi als paralleles, jedoch gedämpft und verzögert wirkendes Fallpauschalensystem – bestehe die erhebliche Gefahr von Versorgungsengpässen in einigen Bereichen. Zudem binde der bürokratische Aufwand für die Berechnung, und Verteilung sowie Abrechnung, Controlling und Ausgleichsmechanismen erneut erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, die dann in der Versorgung fehlten. „Noch kennt niemand die Auswirkungen der Vorhaltevergütung, aber durch die Neuverteilung von rund 30 Milliarden Euro kann in der aktuellen Finanzsituation der Krankenhäuser jeder Erlösverlust für ein Krankenhaus in die Insolvenz führen, wenn es zu den Verlierern gehört. Dies gilt insbesondere, da sich auch die zusätzliche Förderung bestimmter Einrichtungen und medizinischer Bereiche verschiebt”, erklärt Hefty. Die Umstellung der Finanzierung des Transformationsfonds auf Bundesmittel aus dem Sondervermögen sei richtig und wichtig, damit die gesetzliche Krankenversicherung entlastet wird und ihrer Aufgabe der Leistungsfinanzierung nachkommen kann. Ob jedoch die zur Verfügung gestellten Mittel von 5 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich ausgeschöpft und bei den Kliniken ankommen könnten, sei allerdings angesichts der relativ engen Fördertatbestände fraglich.
In dem Gesetzentwurf fehlten jedoch aus Sicht des Klinikverbunds Hessen wesentliche und notwendige Anpassungen, um eine sichere Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten. So blieben beispielsweise die Regelungen zu den Hybrid-DRG unverändert. „Wir als Klinikverbund haben gemeinsam mit der DKG und anderen Krankenhausverbänden eindringlich darauf hingewiesen, dass die Hybrid-DRG in ihrer jetzigen Form und insbesondere mit den überzogenen Fallzahlvorgaben nicht zur Krankenhausreform passen und die gegenseitigen Wechselwirkungen der Versorgung und Versorgungsqualität schaden”, betont Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Hier seien dringend Änderung während des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses erforderlich. Auch für die Sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen seien Anpassungen und Konkretisierungen notwendig.
„Warum jedoch ausgerechnet der Fixkostendegressionsabschlag verlängert werden soll, erschließt sich mir nicht”, meint Schaffert. Denn abgesehen von der grundsätzlichen Kritik sei auch das Ziel der Kostendämpfung für die Krankenkassen bei Leistungsausweitung obsolet. Denn eine Fallzahlsteigerung der Krankenhausbehandlungen sei insgesamt wegen des fehlenden Personals gar nicht mehr möglich. „Der Fixkostendegressionsabschlag bestraft daher nur die Krankenhäuser, die mehr Patientinnen und Patienten behandeln müssen, weil andere Kliniken in der Umgebung Ihre Leistung einschränken bzw. schließen oder die bereits im Vorgriff auf die Krankenhausreform miteinander kooperieren und Leistungen verlagern und konzentrieren, was ja eigentlich gewünscht ist”, erklärt Schaffert.
Neben den offensichtlichen Regelungen gebe es einige Detailänderungen, die für eine Bewertung zunächst genauer analysiert werden müssten. „Insgesamt setzt der Referentenentwurf die Koalitionsvereinbarungen um, aber auch nicht viel mehr! Die konsequente Verbesserung der Krankenhausreform und damit der Gesundheitsversorgung fehlt”, resümiert Schaffert.


