Staatsekretärin Dr. Sonja Optendrenk beim Grußwort des Hessisches Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zum Kongress Zukunft Gesundheit

Foto: Jochen Kratschmer / Klinikverbund Hessen e. V.

Hessen setzt die Krankenhausreform zügig um, gleichzeitig werden Änderungen eingefordert

Beim Kongress „Zukunft Gesundheit“ des Klinikverbunds Hessen wurden Impulse zur Krankenhausreform und weiteren Themen der Gesundheits- und Krankenhausversorgung gesetzt

 |  Wiesbaden

Frau Dr. Sonja Optendrenk, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, stellte bei Ihrem Grußwort und der anschließenden Podiumsdiskussion zur Eröffnung des Kongresses „Zukunft Gesundheit“ des Klinikverbunds Hessen in Wiesbaden klar, dass das Ministerium an der zügigen Umsetzung der Krankenhausreform arbeite. Dies geschehe in enger Zusammenarbeit gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen und insbesondere der hessischen Krankenhausgesellschaft. Dabei werde das Ministerium die Spielräume nutzen, um lokalen Gegebenheiten gerecht zu werden. Dem seien jedoch durch die Regelungen des Krankenhausreformgesetzes KHVVG enge Grenzen gesetzt. Die durch das Gesetz vorgegebene neue Krankenhausplanung durch sogenannte Leistungsgruppen werde bei einigen Leistungsbereichen sicherlich genutzt, um Leistungen zu konzentrieren und damit auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Grundsätzlich bewerteten die Diskussionsteilnehmer Frau Dr. Optendrenk, Herr Johannes Wolff vom GKV-Spitzenverband und Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen und Geschäftsführer des Gesundheits- und Pflegezentrums Rüsselsheim die Einführung der Leistungsgruppen durch das KHVVG als geeignetes Instrument für die Krankenhausplanung der Länder. Kritischer sahen Herr Neyer und Frau Optendrenk die damit verknüpfte Änderung der Krankenhausfinanzierung durch ein sogenanntes Vorhaltebudget. Beide plädierten für eine Verschiebung der Vorhaltefinanzierung, die bereits im Jahr 2027 beginnen soll. Denn zum einen sei der Zeitplan viel zu kurz und es fehlten noch wesentliche Regelungen, die Einfluss auf die Finanzierung hätten. Zum anderen seien die Auswirkungen für die einzelnen Krankenhäuser und die gesamte Krankenhauslandschaft nicht absehbar.

Herr Wolff wies darauf hin, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation und der Finanzlage sowohl des Bundes als auch der Krankenkassen die neue Bundesregierung weitere Einsparungen vornehmen und – wie er es nannte – „neue Härten“ einführen müsse, die auch die Gesundheitsversorgung beträfen. Deutlich kritisierte er, dass die Finanzierung des Transformationsfonds, mit dem die Umstrukturierung der Krankenhausversorgung gefördert werde, zu Hälfte von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden solle. Es sei durchaus wahrscheinlich, dass gegen diese Regelung juristisch vorgegangen werde.

Herr Neyer wies darauf hin, dass der Transformationsfond weder ausreichend ausgestattet sei noch alle notwendigen Maßnahmen umfasse und fördere. Er wies auch auf die operativen Schwierigkeiten der Krankenhäuser hin, die vorgesehenen Veränderungen in dem vorgegebenen Zeitplan und oft ohne ausreichende Übergangsphase umzusetzen, beispielsweise die erforderlichen Personalveränderungen bei Zuweisung oder Entzug von Leistungen mit den neuen Leistungsgruppen.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion konnte der Austausch über die Themen im Rahmen der Abendveranstaltung unter den Teilnehmenden fortgesetzt werden.

Der zweite Kongresstag begann mit einem eindrucksvollen Vortrag von David Ruben Thies, der das Konzept der Waldklinik Eisenberg vorstellte. Dort werden Patientinnen und Patienten mit Hotelstandard versorgt und die Beschäftigten in die Planungen und Entwicklungen einbezogen.

 Anschließend diskutierten Stefan Sydow, Abteilungsleiter im Hessischen Gesundheitsministerium, Prof. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft sowie Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung Hessen der Techniker Krankenkasse über die konkrete Umsetzung der Krankenhausreform in Hessen.

Als weitere Themen wurden in anschließenden Forumsveranstaltungen die zunehmende ambulante Behandlung, die Erwartungen der Gesundheitsberufe wie Pflege und Ärztinnen und Ärzte sowie die Reform der Notfallversorgung besprochen. Daneben wurden strategische Handlungsoptionen der Krankenhäuser durch die Krankenhausreform sowie die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser diskutiert.

Mit den Themen Fusion und Kooperation sowie einer Analyse der geplanten Vorhaltefinanzierung wurde der Kongress beschlossen.

Insgesamt gab es zu dem Kongress und dessen inhaltlichen Diskussionen eine positive Resonanz der Teilnehmenden.  Der nächste Kongress „Zukunft Gesundheit“ wird Anfang März 2026 stattfinden.

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