Glaskugel, in der ein Krankenhaussymbol zu sehen ist

Die kommenden Jahre werden für die Krankenhausversorgung eine enorme Herausforderung

Pressemitteilung des Klinikverbunds Hessen zum Jahreswechsel

 |  Wiesbaden

„Bereits in den vergangenen Jahren waren die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung schwierig. Dass die Krankenhäuser dennoch die Patientinnen und Patienten nach bestem medizinischem Wissen gut versorgen konnten, liegt vor allem an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die engagiert in der unmittelbaren Patientenversorgung und anderen Bereichen der Krankenhäuser tätig sind und bei denen wir uns ausdrücklich dafür bedanken“, betont Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. „In den nächsten Jahren werden die Herausforderungen für die Krankenhäuser und die Krankenhausversorgung in Hessen noch einmal erheblich zunehmen“, so Neyer weiter.

Die meisten Krankenhäuser hätten bereits im letzten Jahr und den letzten Jahren aufgrund des fehlenden Inflationsausgleiches bei der Behandlungsvergütung, aber auch aufgrund immer noch nicht ausreichender Investitionsmittel des Landes Verluste gemacht und seien finanziell am Limit. Zwar steige der Landesbasisfallwert in Hessen für das Jahr 2025 um 4,36%, bleibe damit jedoch unterhalb der möglichen Obergrenze für die Steigerung. Dies reiche nicht, um insbesondere die Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 auszugleichen, die nach wie vor nicht gegenfinanziert seien und daher zu einer Unterdeckung der Behandlungserlöse führten.

Gleichzeitig forderten die Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Krankenhäusern nicht nur eine deutliche Gehaltssteigerung von rund 8%, sondern auch mehr Zulagen für den Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeit. Dafür wollen Sie im Januar in einen Streik treten, was die Krankenhausversorgung zusätzlich belaste. „Bei allem Respekt und Verständnis für die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte in unseren Häusern ist eine Forderung in dieser Höhe weder gerechtfertigt noch gegenfinanziert; das muss dann an anderer Stelle und bei anderem Personal eingespart werden“, betont Neyer. Ein Krankenhaus müsse 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche ärztliche Versorgung bereitstellen und könne sich nicht um 18:00 Uhr aus der Versorgung verabschieden.

Auch die Tarifverhandlungen für sonstiges Personal in öffentlichen Krankenhäusern stünden Anfang des Jahres an und es sei davon auszugehen, dass die Forderungen dann nicht hinter einem Abschluss bei den Ärzten zurückstehen werden.

Eine der größten Herausforderungen sei jedoch die Umsetzung des Krankenhaus­versorgungs­verbesserungs­gesetzes mit der Krankenhausreform. „Derzeit können die Krankenhäuser die Auswirkungen der Reform noch gar nicht abschätzen, weder in Bezug auf die Leistungen und die Versorgung noch in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen“, erklärt Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. Die offizielle Zuordnung von Fällen zu Leistungsgruppen sowie wesentliche im Gesetz vorgesehene Rechtverordnungen wie die Vorgaben zu Mindestfallzahlen lägen noch nicht vor. Abgesehen davon sei jedoch erst klar, wie die zukünftigen Versorgungsstrukturen und die konkrete Finanzierung aussähen, wenn die jeweiligen Bundesländer den einzelnen Krankenhäusern die Leistungsgruppen zugeteilt und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus die Bescheide über das Vorhaltebudget zugestellt hätten. Dass sei jedoch in der Regel erst Ende des Jahres 2026 der Fall. „Bis dahin ist es faktisch unmöglich für das Krankenhausmanagement, eine langfristige Wirtschafts- und Liquiditätsplanung aufzustellen“, so Hefty.

Auch für das Krankenhauspersonal und insbesondere die Ärztinnen und Ärzte bestehe bis dahin Unsicherheit, ob ihr Krankenhaus langfristig die von Ihnen erbrachten Leistungen überhaupt anbieten könne. „Diese Unsicherheit birgt die Gefahr, dass Fachärztinnen und Ärzte insbesondere kleinere Kliniken verlassen und sich die Versorgung vor allem in ländlichen Bereichen verschlechtert“, erläutert Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Insgesamt seien in den nächsten Jahren deutliche Personalverschiebungen mit Auswirkungen auf die Versorgung zu erwarten.

„Für die Patientinnen und Patienten bedeutet die Krankenhausreform ebenfalls eine erhebliche Umstellung, sie müssen sich genau informieren, ob ihr Krankenhaus in der Region ab dem Jahr 2027 überhaupt noch die für Sie benötigten Leistungen anbietet“, betont Schaffert. Gleiches gelte für den Rettungsdienst, der dann weitere Fahrten zu einem geeigneten Krankenhaus mit dem notwendigen Leistungsspektrum abdecken müsse.

Die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf die so genannte Vorhaltevergütung werde auch in Management und Controlling der Krankenhäuser zu deutlichem Mehraufwand führen und weitere Ressourcen erfordern, die dann in der Versorgung fehlten.

„Wenn wir die Krankenhausversorgung in Hessen im Sinne einer guten zukunftsfähigen Versorgung umsetzen, so liegt das weniger an den gesetzlichen Vorgaben als vielmehr an den engagierten Menschen auf allen Ebenen: Bei denjenigen, die in der unmittelbaren Patientenversorgung arbeiten, bei den Verantwortlichen im Krankenhaus und bei den Krankenkassen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hessischen Krankenhausgesellschaft und des hessischen Gesundheitsministeriums und nicht zuletzt an der Ministerin Frau Stolz. Dafür möchten wir uns als Klinikverbund Hessen ausdrücklich bedanken“, unterstreicht Schaffert.

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