Bild der Eingangstür zum Vermittlungsausschuss

Bild: © Bundesrat | Steffen Kugler

Scheitert die Krankenhausreform, können und sollten die Länder es selbst machen

Klinikverbund Hessen über mögliche Szenarien zur Krankenhausreform

 |  Wiesbaden

Verweist der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.11.2024 das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) in den Vermittlungsausschuss, kann dies das Aus für die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach bedeuten, wenn das Vermittlungsverfahren nicht vor den vorgezogenen Neuwahlen zum Abschluss kommt. „Die aktuell vorliegende Fassung ist mit erheblichen Mängeln behaftet, so dass sie auch nicht verabschiedet werden darf“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat mit einer dann raschen Anpassung an eine qualitätsorientierte und nachhaltige Krankenhausreform, die der aktuelle Entwurf nicht biete, sei dringend erforderlich. Mit der Stellungnahme einiger Bundesländer aus der vergangenen Woche gebe es bereits Vorlagen, so dass sich ein Vermittlungsverfahren auch nicht über Monate hinziehen müsse. „Es wäre dafür lediglich ein gewisses konstruktives Maß des noch übergangsweise im Amt befindlichen Bundesgesundheitsministers erforderlich, damit eine zukünftige Regierung dann nicht nur noch die Aufgabe hat, den Scherbenhaufen zusammenzukehren, wasinsbesondere im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden in den Kliniken verheerend wäre“, betont Neyer. Für die Patientinnen und Patienten, da die Folgen für ihre Versorgung derzeit noch völlig unklar seien und für die Mitarbeitenden, da die Belastung mit dem Reformansatz von Herrn Lauterbach sich erheblich ausweiten würde.

Doch auch wenn das Vermittlungsverfahren nicht rechtzeitig vor Neuwahlen zum Abschluss kommt, gebe es Alternativen. „Lauterbachs Revolution von oben wäre gescheitert und doch brauchen wir dringend Reformen der Gesundheitsversorgung, das ist unbestritten. Deshalb sollten die Länder ein Scheitern dann als Chance nutzen um ohne Vorgaben des Bundes ihre Krankenhausstrukturen aus eigener Hand für die Zukunft aufzustellen und zu reformieren“, betont Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Denn eine wesentliche Kritik der Länder an der Reform sei ja gerade, dass der Bund zu sehr in die Krankenhausplanung der Länder eingreife und mit dem Scheitern des KHVVG könnten die Länder beweisen, dass sie selbst fähig sind, die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig umzubauen.

„Die Länder sind in der Lage und haben die rechtlichen Möglichkeiten, zumindest das Kernelement der Reform – die Krankenhausplanung über Leistungsgruppen – selbst umzusetzen. Das hat Nordrhein-Westfalen bewiesen“, stellt Schaffert fest. In einigen Ländern, insbesondere in Hessen, seien entsprechende Planungen zur Vorbereitung der Reform bereits weit fortgeschritten und es gebe sowohl die Datengrundlagen der Krankenhäuser als auch die Kommunikationsstrukturen mit den Akteuren. Der Wille, die Krankenhausreform in Hessen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten umzusetzen sei sowohl bei der Landesregierung als auch bei den Krankenhäusern vorhanden. Dieser Prozess könnte auch ohne den bundesgesetzlichen Rahmen fortgesetzt werden. „Wir können in Hessen die Krankenhausplanung auch ohne das KHVVG nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens umstellen und damit die gewünschte Leistungssteuerung, Konzentration und Qualität herbeiführen. Wahrscheinlich machen wir es sogar besser, weil wir aus den dortigen Erfahrungen lernen können“, erklärt Schaffert.

Selbst im Hinblick auf die Finanzierung sei ein Scheitern der Reform nicht unbedingt eine Katastrophe. „Wenn die Länder mit den Geldern, die sie für den Transformationsfond hätten aufwenden müssen, die allgemeine Investitionsförderung der Krankenhäuser aufstocken, dann ist vielen Kliniken im Land vielleicht mehr geholfen als durch die eher geringen finanziellen Vorteile bei Inkrafttreten des KHVVG“, sagt Schaffert.

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