Am 05.11.2024 tagte die Mitgliederversammlung des Klinikverbunds Hessen in Wiesbaden und diskutierte eingehend über die Zukunft der Gesundheits- und Krankenhausversorgung in Hessen nach der Krankenhausreform.
Zuvor berichtete der Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen Reinhard Schaffert über die vielfältigen Aktivitäten des Klinikverbunds Hessen als Verband der öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser in Hessen. Mit dem Austausch, den zeitnahen Informationen und den Seminaren und Veranstaltungen für die Mitglieder einerseits sowie der Interessenvertretung, Gremien- und Pressearbeit nach Außen gegenüber Landes- und Bundespolitik sowie anderen Verbänden und Beteiligten im Gesundheitswesen andererseits habe der Klinikverbund Hessen eine wichtige Funktion für die Mitglieder und werde im Gesundheitswesen deutlich wahrgenommen.
„Der Klinikverbund Hessen hat in den letzten Jahren deutlich an Profil gewonnen, nicht zuletzt durch die aktive und engagierte Mitarbeit der Mitgliedshäuser und die gute Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Vorstand“, stellte Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest und bedankte sich ausdrücklich dafür.
Bei der turnusgemäßen Neuwahl des Vorstandes wurde der bisherige Vorstand weitgehend im Amt bestätigt, lediglich der Sitz von Andreas Schwab, der seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Gesundheitszentrums Odenwald in diesem Jahr beendet hatte und daher auch aus dem Vorstand des Klinikverbunds Hessen ausgeschieden war, wurde durch Christoph Dahmen, Geschäftsführer der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg neu besetzt.
Neben Andreas Schwab wurden auch die langjährigen Vertreter der Main-Kinzig-Kliniken Dieter Bartsch und Ralf Ries verabschiedet. „Ich bedanke mich ganz herzlich im Namen des Klinikverbundes für die engagierte Mitarbeit im Verband, aber auch ganz persönlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, von der ich auch viel lernen konnte“, betonte Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen.
Zentrales Thema der anschließenden Diskussion waren die Folgen der Krankenhausreform. „Ich fürchte, die Krankenhausreform wird paradoxerweise zu einem gigantischen Privatisierungsprogramm, denn die Krankenhauskonzerne sammeln derzeit Kapital, um später gezielt in Insolvenz gehende kommunale und frei-gemeinnützige Krankenhäuser zu erwerben, die in ihr Portfolio passen“, stellt Neyer fest. Dies sei beispielsweise bereits bei den Regiomed-Kliniken zu beobachten. Auch die in das Gesetz eingeflossene Prüfung der Insolvenzgefahr als Voraussetzung für die Freigabe von Mitteln des Transformationsfonds bevorzuge die privaten Kliniken, die mit dem Konzernkapital im Rücken diesbezüglich wenig zu befürchten hätten. Die frei-gemeinnützigen Krankenhäuser und auch die kommunalen Kliniken seien deutlich gefährdeter. Denn auch die kommunalen Träger könnten ihre Kliniken bei angespannter Haushaltslage nicht auf Dauer unterstützen oder durch Bürgschaften absichern. „Es ist unsinnig, die Mittel aus dem Transformationsfonds, mit deren Hilfe ein Krankenhaus so umgestaltet werden könnte, dass die Versorgung wieder kostendeckend erbracht werden kann, nur den Kliniken zukommen zu lassen, deren finanzielle Lage sowieso relativ gut ist“, betont Neyer.
Dass die Leistungen mit höheren Qualitätsvorgaben verknüpft werden sollen, könnte eine Chance für die kommunalen Häuser sein. „Die Qualität der Strukturen und die Qualifikation des Fachpersonals in unseren öffentlichen und kommunalen Kliniken ist so gut, dass wir die Qualitätsvorgaben bei den meisten Leistungsgruppen nicht zu fürchten brauchen“, stellt Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen fest. Zudem trügen die öffentlichen Kliniken mit der Ausbildung in Gesundheitsberufen und ärztlicher Weiterbildung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei. Allerdings müsse die ärztliche Weiterbildung zukünftig in der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Derzeit bestehe allerdings noch erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklungen in Bezug auf die Krankenhausreform. Zum einen sei noch unsicher, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen werde und möglicherweise noch einige Verbesserungsvorschläge der Länder berücksichtigt würden. Zum anderen könne durch den noch nicht fertiggestellten Leistungsgruppengrouper derzeit niemand genau sagen, welche Leistungsgruppen an welchem Krankenhaus aktuell erbracht werden und welche zukünftig für den jeweiligen Standort infrage kommen. Damit sei auch die zukünftige Finanzierung über die Vorhaltevergütung noch völlig offen. „Für die Krankenhäuser und für die Länder besteht noch erhebliche Planungsunsicherheit hinsichtlich der Leistungsgruppen und damit auch hinsichtlich des zukünftigen Vorhalteanteils“, betont Reinhard Schaffert.