Der Gesetzentwurf beinhaltet ein neues "Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten (Anästhesie- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G)". Darin werden Berufsbezeichnung und -ausübung, Ausbildung und Anerkennung vergleichbarer ausländischer Abschlüsse geregelt.
Artikel 2 des Entwurfes ergänzt § 2 Nr. 1a KHG um die beiden Berufsbezeichnungen, so dass die Ausbildungskosten mit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 2021 im Ausbildungsbudget nach § 19a Abs. 1 KHG enthalten sind.
Bewertung
Die einheitliche Regelung der ATA/OTA-Ausbildung mit staatlicher Anerkennung und Einbeziehung in das Ausbildungsbudget erfüllte eine langjährige Forderung der Krankanhausseite. Der Gesetzentwurf ist daher ingesamt zu begrüßen. Wünschenswert wäre die verbindliche Einbeziehung der laufenden Kurse nach altem Recht in das Ausbildungsbudget.
Weitere Informationen
Informationen des Bundesgesundheitsministerium unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/ausbildungsreform-gesundheitsberufe.html