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Neuregelung und Akademisierung der Hebammenausbildung geplant

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20.03.2019 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz – HebRefG) vorgelegt

 |  Berlin

Der Gesetzentwurf sieht eine vollständige Verlagerung der Hebammenausbildung weg von den Fachschulen hin zu einer akademischen Ausbildung im Rahmen eines dualen Studiums vor. Damit wird auch die Finanzierung der Ausbildungsstätten, die bisher in Form der Hebammenschulen über das Ausbidlungsbudget geregelt war, auf die Träger der Hochschulen und damit in der Regel auf den Landeshaushalt verlagert.

Bewertung

Grundsätzlich kann die Zielsetzung des Gesetzentwurfes begrüßt werden, den Hebammenberuf zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Gegenüber der aktuell vorgesehenen Umsetzung bestehen jedoch teilweise erhebliche Bedenken bis hin zu der Befürchtung einer Gefährdung der Hebammenversorgung. Diese Bedenken betreffen insbesondere die folgenden Bereiche:

Vollständige Akademisierung des Hebammenberufes bei unzureichenden Übergangsregelungen

Grundsätzlich ist es fraglich, ob eine vollständige Akademisierung des Hebammenberufes für das Ziel einer Verbesserung der Ausbildungsqualität und damit letztlich auch der Versorgungsqualität zwingend und evident erforderlich ist.

Auf jeden Fall ist jedoch problematisch, dass nach § 76 Hebammengesetz – HebG (neu) eine fachschulische Ausbildung letztmalig im Jahr 2020 begonnen werden kann bis 2025 abgeschlossen sein muss. Der Aufbau der hochschulischen Kapazitäten für das Hebammenstudium wird sicherlich nur schrittweise erfolgen können, zumal diese Aufgabe einschließlich der dafür erforderlichen Finanzierung in der Zuständigkeit der Länder liegt. Außerdem ist die längere, regelhaft voraussichtlich vierjährige Studienzeit zu berücksichtigen. Damit entsteht spätesten ab dem Jahr 2024 ein Einbruch an Ausbildungsabschlüssen des Hebammenberufs, der auf Bundesebene weder politisch noch durch die Selbstverwaltung kontrolliert oder beeinflusst werden kann. Durch den fehlenden, jedoch dringend erforderlichen Nachwuchs an Hebammen käme es zu einer spürbaren Versorgungslücke.

Daher ist für die fachschulische Hebammenausbildung eine deutlich längere Übergangsfrist von sieben bis zehn Jahren erforderlich. Diese Zeit könnte auch zur Evaluation genutzt werden, inwieweit differenzierte Ausbildungsmöglichkeiten, einerseits akademisch und andererseits als Ausbildungsberuf, doch langfristig parallel bestehen und ggf. für die Versorgung Vorteile bieten könnten.

Ungeklärte Finanzierung der akademischen Ausbildung

Mit der vollständigen Akademisierung und der Abwicklung der fachschulischen Ausbildung wird die derzeitige Finanzierung des überwiegenden Anteils der Hebammenausbildung aufgehoben. Bisher erfolgte die schulische Hebammenausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsbudgets nach § 17a KHG. Damit war die vollständige Finanzierung der Hebammenausbildung nicht nur für den praktischen Teil der Ausbildung und die Ausbildungsvergütung, sondern auch für die Ausbildungsstätte sichergestellt.

Durch die Übertragung der theoretischen Ausbildung auf staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen geht die Finanzierungsverantwortung für die Ausbildungsstätte (= Hochschule) auf die Länder über. Die Ausstattungen mit Lehrkräften und Ausbildungsmaterial sowie die Räumlichkeiten werden damit abhängig vom Landeshaushalt und der Verteilung des Hochschulbudgets innerhalb der Hochschule. Abgesehen von der erheblichen zusätzlichen Belastung der Länder entsteht damit ein deutliches Qualitätsrisiko.

Unklare Perspektive für bisherige Ausbildungsstätten

Es fehlt in dem Gesetzentwurf an jeglicher Perspektive für die bisherigen Ausbildungsstätten. Selbst wenn Ausbildungsstätten, die bisher in der Trägerschaft eines Krankenhauses, eines Verbundes oder in Kooperation mit privaten Hochschulen standen, nunmehr die Umwandlung in eine Hochschule anstreben sollten, würde die bisherige Finanzierung durch das Ausbildungsbudget entfallen, ohne dass dafür das Land bei einer privaten Hochschule einspringen würde. Damit wird etlichen, bisher sehr erfolgreichen Modellen der Hebammenausbildung der Boden entzogen.

Weitere Informationen

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und Entwurfstext: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html

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